ErlebnisgastronomieErlebnisgastronomie : Unter dem Begriff Erlebnisgastronomie versteht man Ideen und Konzepte, mit denen Gaststätten versuchen, ihre Gäste durch besondere Zusatz-Aktionen zu unterhalten. Neben dem Essen und Trinken Erlebnisgastronomie : soll der Besuch des Lokals etwa durch das besondere Ambiente oder durch Variete-Vorführungen reizvoll wirken Unter dem Begriff Erlebnisgastronomie versteht man Ideen und Konzepte, mit denen Gaststätten versuchen, ihre Gäste durch besondere Zusatz-Aktionen zu unterhalten. Neben dem Essen und Trinken soll der Besuch des Lokals etwa durch das besondere Ambiente oder durch Varieté-Vorführungen reizvoll wirken und dadurch entweder Gäste anlocken oder höhere Preise rechtfertigen. Im Unterschied zu einem normalen Restaurant ist häufig schon zum Betreten eines Lokals mit Erlebnisgastronomie ein Eintrittsgeld zu zahlen. Erlebnisgastronomie im weitesten Sinne bieten seit jeher Ausflugslokale in reizvoller Lage an, die dem Gast neben Speis und Trank eine interessante Aussicht bieten - und deren Wirte dafür auch höhere Preise nehmen können als Gaststätten in vergleichsweise reizloser Umgebung. Hierzu gehören prinzipiell auch Turmrestaurants. Im engeren Sinne verlangt Erlebnisgastronomie ein gezielt eingesetztes Konzept zur Unterhaltung der Gäste. In großem Stil wurde Erlebnisgastronomie zum ersten Mal durch das besondere Einrichtungs-Konzept der US-Restaurantkette Hard Rock Cafe betrieben. Seit den neunziger Jahren versuchen in Deutschland verschiedene Anbieter die Verbindung von Gastronomie und Zirkus bzw. Varieté, bei denen das Lokal in verschiedenen Städten gastiert und der Gast in einem Zelt isst, wo er zwischen den Gängen mit Akrobatiknummern und Auftritten von Clowns unterhalten wird. Bekannte Beispiele sind \"Pomp, Duck and Circumstance\" von Hans-Peter Wodarz und der \"Witzigmann Palazzo\" von Eckart Witzigmann, wie auch in viel Städten angebotene mehrgängige Abendessen, bei denen Schauspieler die Gäste in ein interaktives Theaterstück, meist eine Art Detektivgeschichte mit einem Titel wie Mord bei Tisch, verwickeln. Bereits 1938 beschrieb der Schriftsteller Kurt Kluge eine Erlebnisgastronomie in diesem modernen Sinne - damals allerdings noch als humorvoll gemeinte Fiktion - in seinem Roman Der Herr Kortüm (1938). Die Happy Hour (engl.: Glückliche Stunde) ist diejenige Stunde des Tages, ab der dem gesellschaftlichen (englischen) Comment gemäß nach Arbeitsende der Konsum von Alkohol angemessen ist und gestattet erscheint. Wegen der Arbeitsgepflogenheiten („nine to five“) beginnt die Happy Hour somit in aller Regel nachmittags um fünf Uhr und läuft bis sechs Uhr. Ursprünglich war diese Stunde diejenige, in der ein Club in der Londoner Innenstadt nach der Mittagspause wieder öffnete, und seine von der Arbeit einkehrenden Mitglieder erstmals für den Abend mit Getränken bewirtete. Um nun bereits zu dieser frühen Stunde Gäste zu einem Lokalbesuch animieren, setzen einige Gastronomen einen Anreiz für die Happy Hour: gesenkte Getränkepreise nach jeder beliebigen Regel. Von Reduktionen in Naturalrabatt („Zahlen Sie zwei, trinken Sie drei…“) über Halbpreise bis hin zu einem symbolischen Euro für jedes Getränk sind schon viele Anreizmodelle bekanntgeworden. Jedoch müssen Gäste klassisch oft auch Einschränkungen während der Happy Hour hinnehmen: die Küche ist zumeist noch geschlossen, Essens-Bestellungen werden erst ab Ende der Happy Hour entgegengenommen, und die essensbegleitenden Getränke haben dann auch wieder die Normalpreise. Teils wird auch, um Abrechnungsmogeleien um den Zeitpunkt eines Getränkes zu meiden, zum Ende der Happy Hour zwischen-kassiert. Als Sperrstunde wird die Uhrzeit bezeichnet, zu der Gaststätten ihren Betrieb einstellen müssen. Diese Regelung diente der Sicherung der Nachtruhe. Sie galt und gilt auch heute noch in vielen Städten. In München beispielsweise, das über lange Jahre hinweg eine vergleichsweise strikte Sperrstundenregelung besaß, wurde die Sperrstunde 2004 nach einer einjährigen Testphase in ausgewählten Stadtbezirken auf eine Putzstunde zwischen 5 und 6 Uhr morgens reduziert. Auch in anderen Städten ist die Regelung inzwischen aufgehoben. In Köln wird die Sperrstunde jeweils am Karnevalswochenende aufgehoben. Auch Bremen hebt diese in der Zeit des Bremer Freimarkts auf. In Städten, in denen es keine generelle Sperrstunde mehr gibt, erlassen dennoch die Ordnungsämter für Lokale, die in Wohngebieten liegen, zur Sicherung der Nachtruhe Auflagen, wie lange ein Lokal geöffnet sein darf. Nach Anbruch der Sperrstunde darf kein Ausschank mehr stattfinden. Oft wird kurz vor Anbruch der Sperrstunde zur letzten Bestellung aufgefordert. In Großbritannien wurde die Sperrstunde zum 25. November 2005 hin abgeschafft, um das Binge Drinking zu bekämpfen. Allerdings beantragten nur wenige hundert Lokale eine ganztägige Öffnungszeit, über 60.000 hingegen eine Öffnung bis 1 Uhr morgens. Stammtisch bezeichnet sowohl eine Gruppe von - oft männlichen - Personen, die sich regelmäßig in einem Gasthaus trifft, als auch den (meist größeren oder runden) Tisch, um den sich die Gruppe versammelt. Der Tisch wird traditionell durch ein mehr oder weniger aufwändig geformtes Schild gekennzeichnet und ist damit für die Stammtischrunde reserviert, die sich in regelmäßigen Abständen dort trifft. Im Mittelpunkt einer solchen Stammtischrunde stehen das gesellige Zusammensein, Kartenspiel und oft auch sehr emotional geführte politische oder philosophische Diskussionen. Vor allem letzteres wirkt für Außenstehende oft laut, aggressiv und unsachlich. Für die dem Stammtisch unterstellten, vereinfachenden Argumentationen haben sich Begriffe wie Stammtischparole, Stammtischpolitik und Stammtischniveau etabliert, die metaphorisch auch für politische und gesellschaftliche Diskussionen außerhalb realer Stammtische verwendet werden. Unter Tischsitte versteht man das Benehmen bei Tisch, genauer beim Einnehmen von Speisen und Getränken in Gesellschaft (vgl. auch Ernährungssoziologie) Trinkgeld (auch Bakshish, oder denglisch Tip) ist die Bezeichnung für eine Barzahlung, die entweder als Zuzahlung für eine Dienstleistung (z. B. bei Kellnern oder Taxifahrern) oder aber auch als eigenständiges Entgelt (z. B. als Toilettengroschen) gezahlt wird. § 107 Abs. 3 der Gewerbeordnung in der Fassung vom 7. Juli 2005 zum Trinkgeld: \"Trinkgeld ist ein Geldbetrag, den ein Dritter ohne rechtliche Verpflichtung dem Arbeitnehmer zusätzlich zu einer dem Arbeitgeber geschuldeten Leistung zahlt.\" Im Gastronomiegewerbe hat es sich (in Österreich und Deutschland) eingebürgert, etwa 5 bis 10% des Gesamtbetrages als Trinkgeld zu geben. In der Schweiz ist das Trinkgeld in der Gastronomie inbegriffen und man wird an den meisten Orten nicht \"schief angeguckt\", wenn man nur den Betrag der Rechnung zahlt. Es ist jedoch möglich, dem Kellner als Dankeschön für eine besonders gute Bedienung Trinkgeld zu geben. Dazu kann der Rechnungsbetrag großzügig aufgerundet werden. In der Schweiz bedeutet großzügig mindestens CHF 5 bis CHF 10. Dort gibt man besser gar nichts als bloß ein paar Rappen. Bei Kreditkartenbezahlung wird geschätzt, wenn das Trinkgeld bar gegeben wird, damit nicht die ca. 6% der Kreditkartengesellschaft abgezogen werden. In den USA, wo das Trinkgeld Teil des Gehaltes der Bediensteten ist, sind 15-20% angemessen. Ende des 19. Jahrhunderts scheint in Deutschland das Trinkgeld in Dienstleistungsberufen (Kellner, Pagen, Kutscher, etc.) oft an Stelle eines Lohnes gegeben worden zu sein. So schreibt Meyers Konversationslexikon von 1888: \"In Folge dessen kommt es sogar vor, daß Leute, welche Trinkgelder empfangen, [...] für ihre Stellen eine Art Pacht entrichten\". Des Weiteren erwähnt Meyers, dass der Begriff Trinkgeld in jener Zeit auch \"für Bezahlungen angewandt\" wurde, \"welche aus Gründen der Moral nicht angeboten und angenommen werden sollten\". Im angelsächsischen Raum musste das Trinkgeld früher im Voraus bezahlt werden, to insure promptness, d. h. \"um schnelle Bedienung zu gewährleisten\". Zu diesem Zweck gab es beim Eingang von Restaurants eine Schachtel für den tip. War der tip zu wenig, wurde man vom Kellner gar nicht bedient. Später erkannte man, dass es nicht sinnvoll war, für gute Bedienung zu bezahlen, bevor man wusste, ob die Bedienung tatsächlich gut war, und es setzte sich die Methode durch, das Trinkgeld erst nach dem Essen zu geben. Die Croupiers eines Kasinos finanzieren ihr Gehalt meistens durch die Trinkgelder ihrer Gäste. Im Roulette geschieht dies durch eine Trinkgeldkasse, dem sogenannten Tronc. Als Schwarzgastronomie im eigentlichen Sinn werden gastronomische Veranstaltungen ohne die nach dem Gaststättengesetz erforderliche Gestattung oder Vollerlaubnis bezeichnet. Sie sind in Deutschland illegal und können durch Untersagung oder Verhängung von Bußgeldern unterbunden werden. Vom Gaststättengewerbe werden polemisch auch legale, nach § 12 des Gaststättengesetzes gestattete Veranstaltungen wie Feuerwehr-, Schul- und Schützenfeste, Veranstaltungen von Pfarrgemeinden, karitativen Verbänden, Vereinen und Parteien als „Schwarzgastronomie“ bezeichnet. Insbesondere in ländlichen Gebieten betrachten viele ansässige Gastronomen solche Veranstaltungen mit selbstorganisierter Verpflegung als unfaire Konkurrenz, da dort Produkte durch Verzicht auf Fachpersonal und auf die der gewerblichen Gastronomie vorgeschriebenen Einrichtungen und Auflagen zu erheblich günstigeren Preisen angeboten werden können und die Einnahmen nicht in allen Fällen zu versteuern sind. Die Interessenverbände der Gastwirte streben daher restriktivere gesetzliche Regelungen zur Genehmigung solcher Veranstaltungen und strengere Kontrollen an. Dem steht – neben den direkten finanziellen Interessen von Vereinen und anderen veranstaltenden Einrichtungen – entgegen, dass sowohl Gastwirte als auch Kommunalpolitiker auf deren Mitglieder als Kunden bzw. Wähler angewiesen sind. BYO steht für Bring Your Own, deutsch: „Bring dein eigenes .
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